- Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände
- Prüfungsorgane, die bei Sparkassen bes. die ⇡ Jahresabschlussprüfung, Sonderprüfungen und die ⇡ Depotprüfung durchführen können (⇡ Prüfungsverband).
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Wirtschaftsprüferkammer (WPK) — 1. Institution der beruflichen Selbstverwaltung gemäß Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (⇡ Wirtschaftsprüferordnung). Die WPK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 4 WPO); Sitz in Berlin. 2. Mitgliedschaft:… … Lexikon der Economics
Abschlussprüfer — 1. Begriff: ⇡ Prüfer, die Prüfungen von Jahresabschlüssen von Unternehmungen und Konzernen (⇡ Jahresabschlussprüfung, ⇡ Konzernabschlussprüfung) vornehmen (§ 316 I, II HGB). Die Prüfungen selbst werden von natürlichen Personen durchgeführt; als A … Lexikon der Economics
Wirtschaftsprüferkammer — – WPK – Stellung der Behörde Berufsständische Vertretung Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts Aufsichtsbehörde(n) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Gründung 1961 … Deutsch Wikipedia
Depotprüfung — gemäß § 29 II 2 KWG i.d.R. jährlich vorzunehmende ⇡ Prüfung (⇡ Wirtschaftsprüfung) bei Kreditinstituten, die das ⇡ Depotgeschäft betreiben, im Rahmen der ⇡ Jahresabschlussprüfung durchzuführen. Prüfungsinhalte: Alle Teilbereiche des… … Lexikon der Economics
Prüfungsverband — Verband, dem das Prüfungsrecht übertragen worden ist. 1. Genossenschaftliche P.: Verband, dem das Prüfungsrecht über die Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der ⇡ Genossenschaft verliehen ist (§ 54 GenG). Er… … Lexikon der Economics